Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit

Spaziergang Mann mit Hund

Bitte beachten Sie vom 1. April bis zum 15. Juli, dass Hunde in der freien Landschaft und im Wald angeleint werden müssen. So schreibt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), zum Schutz von Jungtieren und deren ungestörter Aufzucht vor.

Freilaufwiese in Krummendeich

Die Freilaufwiese finden Sie hinter der Deichdurchfahrt (im Bereich Osterwechtern 50).
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 11 und von 14 bis 18 Uhr, 
Samstag von 8 bis 11 und von 14 bis 17 Uhr und Sonn- und Feiertag von 15 bis 17 Uhr. 

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